WordPress DSGVO konform einsetzen

31.8.2018 - Am 25. Mai 2018 trat die europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft. Sie legt EU-weit einheitliche Regeln im Umgang mit personenbezogenen Daten fest, löst nationale Gesetzgebungen ab und soll innerhalb Europas sowohl den Datenschutz sicherstellen als auch den freien Datenverkehr erleichtern – zumindest in der Theorie.

Für welche Webseiten gilt die DSGVO überhaupt?

Grundsätzlich gilt die DSGVO für alle nicht privaten Webseiten, also für Vereine und NGOs, Blogger und Selbstständige ebenso wie für kleine und mittlere Unternehmen und Großbetriebe, die sich an ein europäisches Publikum richten. Der geografische Standort von Server und Unternehmen spielt keine Rolle.

Ausgenommen sind lediglich private Webseiten. Diese können zwar öffentlich zugänglich sein, dürfen aber keinerlei Werbung enthalten und keine kommerzielle Absicht des Betreibers erkennen lassen. Letzteres jedoch ist ein Kriterium, das nur ein verschwindend kleiner Teil der deutschsprachigen Bloglandschaft erfüllt, zumal ein einziges Banner oder ein Testbericht bereits für die Klassifizierung als kommerzielles Onlineangebot ausreicht.

Während die Betreiber selbst gehosteter WordPress-Websites zumindest die technischen Möglichkeiten haben, die Vorgaben der DSGVO entsprechend zu implementieren, stellt sich die Situation bei Hosting-Plattformen wie Blogger.com oder WordPress.com um einiges komplizierter dar: Die Nutzer dieser Gratisangebote sind auf die Umsetzung durch den jeweiligen Plattformbetreiber angewiesen.

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