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EU-Datenschützer: Domainregistrierung und DSGVO immer noch nicht vereinbar

11.7.2018 - Der Europäische Datenschutzausschuss wirft der ICANN vor, die DSGVO noch nicht ganz verstanden zu haben und fordert Nachbesserung.

Der Europäische Datenschutzausschuss (European Data Protection Board, EDPB) ist noch immer nicht zufrieden mit der Zweckbestimmung für die Sammlung von Domaininhaberdaten. Das haben die Datenschützer der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) in einem neuen Brief mitgeteilt. In ihrer Satzung vermische die private Netzverwaltung den Zweck der eigenen Datenerhebung mit durchaus berechtigten Interessen Dritter, warnen die europäischen Datenschützer.

Praktisch um fünf vor zwölf – am 17. Mai 2018 – hatte die ICANN eine Interimsregelung für die Publikation privater Domaininhaberdaten veröffentlicht. Der Umfang und die Dauer der Datenspeicherung sowie die Verwendung der über Domaininhaber in den Whois-Datenbanken gesammelten Daten sind seit Jahren umstritten. Die DSGVO brachte die ICANN in Zugzwang.

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