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EU-Kommission wendet Verkaufsstopp von WLAN-Routern und Smartphones ab

7.4.2017 - Für Geräte mit Funkschnittstellen wie WLAN-Ausrüstung oder Handys greifen von Juni an laut einer EU-Richtlinie höhere Sicherheitsanforderungen. Da zugehörige Normen fehlen, will die Kommission übergangsweise die alten weiter gelten lassen.

In den vergangenen Wochen war in Deutschland viel von einem drohenden Verkaufsverbot für Smartphones, WLAN-Router und andere Elektrogeräte mit Funkschnittstellen von Mitte Juni an die Rede, nachdem insbesondere das Bundeswirtschaftsministerium Alarm geschlagen hatte. Dem Vernehmen nach hatte sich zwar bereits im Februar eine Lösung abgezeichnet, doch die Spekulationen gingen munter weiter. Nun hat die EU-Kommission genug davon und klargestellt, dass das vom Sommer an befürchtete Verkaufsverbot vom Tisch ist.

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Malware auf Zerstörungsjagd: BrickerBot let unsichere IoT-Geräte still

8.4.2017 - Unsichere IoT-Geräte werden meist im Stillen gekapert und als Hilfsarmee für DDoS-Attacken eingesetzt. Jetzt wurde eine Malware entdeckt, die solche Geräte einfach vom Netz nimmt – für immer.

Die Sicherheitsfirma Radware hat vor zwei Wochen eine Malware aufgespürt, die ähnlich wie das Botnetz Mirai schlecht abgesicherte IoT-Geräte wie Router, Webcams oder Smart-Home-Infrastruktur angreift. Anders als bei Mirai werden die Geräte nicht gekapert und für DDoS-Attacken eingesetzt, sondern schlichtweg zerstört. Daher der Name BrickerBot: Dem Besitzer bleibt am Ende nur eine Kiste mit dem Nutzwert eines Ziegelsteins. Über einen offenen Telnet-Port verschafft sich der Angreifer Zugriff auf das System und führt dort eine Reihe von Befehlen aus, welche seine eigentliche Funktion nachhaltig schädigen. Die Angriffe zielen auf Geräte, die Linux/BusyBox verwenden.

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Black Duck: Open Source ist allgegenwärtig – und gefährlich

20.4.2017 - Zahlreiche kommerzielle Anwendungen nutzen Open-Source-Komponenten – häufig allerdings in so alten Versionen, dass sie Sicherheitslücken mitbringen.

Kaum eine Software kommt noch ohne Open-Source-Komponenten aus. Das ist ein Kernergebnis der
Open-Source-Sicherheits- und Risikoanalyse (OSSRA) 2017, für die der Spezialist für Open-Source-Audits Black Duck Software über 1000 kommerzielle Anwendungen meist anlässlich von Übernahmen untersucht hat. Hier eine Zusammenfassung der Resultate:

  • Im Schnitt stammte ein gutes Drittel des Codes aus Open-Source-Projekten.
  • Oft werden Versionen mit bekannten Sicherheitslücken, darunter auch Schwachstellen mit einem hohen Risiko, eingesetzt.
  • Viele der Lücken sind alte Bekannte: Selbst der seit drei Jahren gestopfte OpenSSL-Bug Heartbleed fand sich noch in 1,5 Prozent der untersuchten Anwendungen.
  • Zudem sind beim Einsatz von Open-Sourcre-Software Lizenzprobleme häufig. Laut Black Duck nutzen über 85 Prozent der Anwendungen Open Source, ohne deren Lizenzbestimmungen vollständig einzuhalten.

Die komplette Studie steht nach einer Registrierung bei Black Duck Software zum Download zur Verfügung. (odi)

Quelle: heise.de

Schon wieder: Cloud-Hoster down durch Adminstrationsfehler

8.4.2017 - Nach Amazon Web Services hat es jetzt auch Digital Ocean getroffen: Durch einen Administrationsfehler standen wichtige Dienste mehrere Stunden lang still.

Für genau vier Stunden und sechsundfünfzig Minuten konnten bei Digital Ocean keine virtualisierten Server verwaltet oder neu angelegt werden, wie der US-amerikanische Cloud-Hoster in einem Blog-Eintrag mitteilte. Der Grund war ähnlich trivial wie bei einem – weitreichenderen – Ausfall bei Amazon Web Services: Administratorversagen.

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Wie sicher sind U.S. Clouds für uns?

20.4.2017 - US-Präsident Donald Trump stellt den Datenschutz für Ausländer in Frage. Das Computermagazin c't rät daher, Daten nur noch bei Anbietern mit europäischen Servern zu speichern und schlägt Alternativen vor.

In puncto Datenschutz sind alle "Nicht U.S.-Amerikaner" seit dem 25. Januar in den USA Internetnutzer zweiter Klasse. Denn US-Präsident Donald Trump hat per Dekret im Januar erklärt, Nicht-US-Bürger vom US-amerikanischen Datenschutzrecht auszuschließen oder zumindest ihre Rechte diesbezüglich einzuschränken, " soweit dies mit geltendem Recht vereinbar ist".

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