Brexit: EU-Kommission droht mit Kündigung von über 300.000 britischen .eu-Domains

30. März 2018 - Mit dem Ausscheiden aus der EU können Organisationen und Bürger aus Großbritannien keine Webadressen unter der Top Level Domain .eu mehr registrieren, hat die EU-Kommission verdeutlicht. Bestehende Einträge dürften sogar widerrufen werden.

Im Poker um einen Vertrag über einen "geordneten Rückzug" Großbritanniens aus der EU hat die EU-Kommission im Internetbereich drastische Maßnahmen angekündigt. In einer am Mittwoch unvermittelt veröffentlichten Mitteilung stellt die Generaldirektion für Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien zunächst klar, dass mit dem Tag des Ausscheidens britische Firmen, Organisationen oder Bürger "nicht länger berechtigt sein werden, Domainnamen mit der Endung .eu zu registrieren". Zudem dürften Registrierungsstellen ab diesem Termin einschlägige Webadressen der Betroffenen nicht mehr verlängern.

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Let's Encrypt stellt ab sofort Wildcard-Zertifikate aus

15. März 2018 - Die kostenlose Zertifizierungsstelle Let's Encrypt stellt ab sofort auch Zertifikate ohne explizit benannte Subdomains aus. Durch solche Wildcards können Admins mit weniger unterschiedlichen Zertifikaten HTTPS aktivieren.

Let's Encrypt wollte bereits ab Februar Wildcard-Zertifikate ausstellen, musste den Starttermin aber wegen zuvor bekannt gewordener Probleme mit der TLS-SNI-Validierungsmethode verschieben. Die Probleme hatten viel Arbeitszeit der Entwickler gebunden, sodass das neue Protokoll ACME 2.0 noch nicht ausreichend getestet werden konnte. Wie Josh Aas, Evecutive Director der Organisation hinter Let's Encrypt, nun bekannt gab, sind die Tests nun abgeschlossen.

 

Damit kann man bei Let's Encrypt nun nicht nur Zertifikate für einzelne Domains und Subdomains beantragen, sondern auch für sämtliche Subdomains. Die Wildcard *.example.com gilt dann beispielsweise auch für die Subdomain mail.example.com, ohne dass man diese Subdomain extra ins Zertifikat schreiben müsste. Damit müssen Admins beim Anlegen neuer Subdomains nicht mehr zwingend auch ein neues Zertifikat beantragen. Das erleichtert unter anderem Konfigurationen mit Public-Key-Pinning, da man dort nicht in schneller Folge Zertifikate austauschen möchte.

Wildcard-Zertifikate stellt Let's Encrypt nur aus, wenn man die Kontrolle über die Domain mit einem TXT-Record im Domain Name System (DNS) nachweist. Außerdem muss man zwingend einen Let's-Encrypt-Client verwenden, der ACME bereits in Version 2 unterstützt. Das können noch nicht alle Clients, eine Liste befindet sich hier.

Quelle: heise.de

Drupal 8.5.0: Besseres Mediensystem, Workflows und PHP-7.2-Unterstützung

14. März 2018 - Die aktuelle Version 8.5 des freien Content Management Frameworks Drupal bringt Detailverbesserungen und neue Core-Module mit.

Das neue Modul "Media" bereichert den Drupal-Baukasten um eine Datenstruktur für Medien aller Art. "Media entities" können beliebige Inhalte in Webseiten einbinden, lokale Bilddateien ebenso wie externe Videos auf Plattformen oder Tweets. Allerdings bringt der Core noch kein benutzerfreundliches Frontend mit, die Entwickler arbeiten an einer flexiblen Medien-Bibliothek.

Drupal 8.5 unterstützt und empfiehlt jetzt die PHP-Version 7.2. In genau einem Jahr will die Drupal-Community den Support für PHP5.5 und 5.6 einstellen.

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Whois-Politik: Datenschützer aus aller Welt raten zu deutlich mehr Datensparsamkeit

13.März 2018 - Hätte die ICANN nicht jahrelang die Datenschutzfragen schleifen lassen, wäre die Vorbereitung auf die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung nicht so schwierig, meinen Datenschutzbeauftragte. Sie haben Empfehlungen für die privaten Domainverwalter.

Passend zum Beginn der 61. Tagung in San Juan, Puerto Rico, hat die von der Berliner Datenschutzbeauftragten Maja Smoltczyk geleitete "Internationale Arbeitsgruppe zum Datenschutz in der Telekommunikation" (IWGDPT) ihre Empfehlungen zur Whois-Politik herausgegeben. Im Whois sind – bislang auf Druck der ICANN öffentlich zugänglich – die Namen, Anschriften, Rufnummern und E-Mail-Adressen privater Domaininhaber verzeichnet. Seit vielen Jahren kritisieren die europäischen Datenschützer diese Praxis, aber erst die potenziell hohen Strafen der Datenschutzgrundverordnung brachten Bewegung in die Debatte.

Das ICANN-Management legte in der Nacht zu Freitag ihren endgültigen Vorschlag für eine Interimslösung vor, der mit der Praxis der Publikation der privaten Domaininhaberdaten aufräumt. Ähnlich wie die DeNIC, die kürzlich eine neue Whois-Politik für de-Adressen ankündigte, will nun auch die ICANN auf die Veröffentlichung privater Namen und Adressdetails für .com, .info, .berlin oder .saarland-Domains verzichten. Ein direkter Kontakt zum Domaininhaber soll allerdings, anders als bei der DeNIC, über ein neutrales Webformular oder eine neutrale E-Mail-Adresse möglich sein.

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